Prüfung von
Immobilienkaufverträgen
Wenn
eine
Immobilie
erst
einmal
erworben
wurde,
lassen
sich
Fehler
im
Zusammenhang
mit
dem
Kaufvertrag
in
der
Regel
nicht
mehr
korrigieren.
Die
Schäden
können
dann
erheblich
sein
bis
zur
Bedrohung
der
wirtschaftlichen
Existenz
.
Oft unterschätzte Problembereiche sind zum Beispiel:
•
Unklare oder ungünstige Regelungen zur
Gewährleistung (Rechts- und Sachmängel)
•
Klärung versteckter Mängel
•
Vereinbarung der Übergabe der Immobilie im
geräumten Zustand / Fristen hierzu
•
Fehlende Beratung über Vor- und Nachteile beim
Erwerb durch mehrere Käufer
•
Fehlende oder ungünstige Fertigstellungsfristen oder
Übergabetermine
•
Ungünstige Regelungen bei Übernahme von
Mietverhältnissen
•
Ungewollte Übernahme von Rechten im Grundbuch
•
Risiken im Bereich der Finanzierung
•
Beratung zur Rechtslage bei Übernahme von
Mietverträgen (Z. B. Eigenbedarfskündigung etc.)
•
Rechtzeitige Klärung von Sonderwünschen bei
Neubauprojekten (Schaffung einer Verhandlungsbasis)
•
U.v.m.
Daher raten wir, bereits vor dem Kauf bzw. Verkauf einer
Immobilie den Entwurf des Kaufvertrages sorgfältig prüfen
zu lassen.
Dies
hat
für
Sie
den
Vorteil,
dass
Sie
bereits
im
Vorfeld
entscheidende Fehler vermeiden können.
Wir prüfen für Sie den Vertrag unter anderem auf
•
rechtliche Fallstricke,
•
einseitige Regelungen zu Ihrem Nachteil und
•
geben
Tipps,
bei
welchen
Regelungen
Sie
noch
einmal
nachverhandeln sollen.
Als
Rechtsanwäte
sind
wir
parteiischer
Vertreter
Ihrer
Interessen.
Wissensvorsprünge
durch
professionelle
Verkäufer können so ausgeglichen werden.
Wir
nehmen
uns
die
Zeit,
den
gesamten
Vertrag
mit
Ihnen
durchzusprechen
und
zu
erläutern.
So
können
Sie
den
Notartermin mit einem guten Gefühl wahrnehmen.
Die
Kosten
der
Prüfung
liegen
im
Durchschnitt
bei
lediglich
0,2%
des
Kaufpreises
(mindestens
Euro
500,-)
zuzüglich
Mehrwertsteuer.
Bei
hochpreisigen
Immobilien
unterbreiten
wir
Ihnen
ein
individuelles
Angebot.
In
Hinblick
auf
die
üblichen
Nebenerwerbskosten
bei
dem
Kauf
einer
Immobilie
von
5%
des
Kaufpreises
sind
die
Ausgaben
für
eine
vorherige
Kaufvertragsprüfung
also
verschwindend
gering.
In
beinahe
allen
Fällen
rechnet
sich
diese
Investition
durch
Tipps
zur
Verbesserung
des
Vertrages
zu
Ihren
Gunsten
und im Extremfall durch die Vermeidung erheblicher Fehler.
Ablauf:
Sollten
wir
Ihr
Interesse
geweckt
haben,
so
können
Sie
uns
den
notariellen
Vertragsentwurf
per
Post
,
Telefax
oder
Email
zukommen
lassen
und
zeitgleich
über
das
Sekretariat
einen
telefonischen
Besprechungstermin
vereinbaren.
Zum
Telefontermin
haben
wir
dann
den
Vertrag
eingehend
geprüft
und
werden
diesen
mit
Ihnen
ausführlich
besprechen.
Ein
persönlicher
Besprechungstermin
ist
nicht
erforderlich.
So
sparen
Sie
sich
die
zeit
für
die
Anreise
zur Besprechung.
Rechtsanwalt für Mietrecht &
Wohnungseigentumsrecht
Chemnitz
Weststr. 24, 09112 Chemnitz
Telefon Chemnitz:
0371 33717842
© C a r s t e n W i l k e, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Mietrecht,
Wohnungseigentumsrecht & Baurecht - Kanzlei für Immobilienrecht
Datenschutzerklärung
Mandatsbedingungen